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1862 – 1866
Bildung des Truppenübungsplatzes Lamsdorf auf Kleuschnitzer und Wiersbeler Gelände.
1885 – 1887
Vergößerung des Truppenübungsplatzes Lamsdorf aus den Landgemeinden/
?. ?. 18??
Bildung des Amtsbezirks Lamsdorf aus dem Gutsbezirk Lamsdorf, Truppenübungsplatz (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwltet vom Amtsvorsteher in ?.
?
Umbenennung des Amtsbezirks Lamsdorf in Truppenübungsplatz Lamsdorf.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1940
Umwandlung des Gutsbezirks Lamsdorf, Truppenübungsplatz in einen Gutsbezirk nach Reichsrecht3;
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Truppenübungsplatz Lamsdorf umfaßt den Gutsbezirk Lamsdorf, Truppenübungsplatz (1 Gutsbezirk).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lamsdorf/Truppenübungsplatz Lamsdorf): | ||||
- | . | . | 18??: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | Entsprechend der Verordnung über gemeindefreie Grundstücke und Gutsbezirke vom 15. 1. 1938; Größe: ca. 1152 ha. |
4 | 0,2458 ha. |
5 | 1,4860 ha. |
6 | 3,1500 ha. |
7 | 8,1967 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 7. 2016.