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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
10. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Lohnau Nr. 25 aus den Landgemeinden Blazeowitz, Dzielnitz, Lohnau und Mistitz und den Gutsbezirken Blazeowitz, Lohnau und Mistitz (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Lohnau.
31. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Lohnau Nr. 27 mit den Landgemeinden Blazeowitz, Dzielnitz, Lohnau und Mistitz und den Gutsbezirken Blazeowitz, Lohnau und Mistitz (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
7. 11. 1927
Bildung des Amtsbezirks Mistitz aus der Landgemeinde Mistitz und dem Gutsbezirk Mistitz und den Landgemeinden Podlesch und Przewos und dem Gutsbezirk Podlesch aus dem Amtsbezirk Kochanietz.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1935
Eingliederung der Gemeinde Lohnau (teilweise)3 in die Gemeinde Fährendorf im Amtsbezirk Mistitz.
29. 11. 1935
Umbenennung der Gemeinde Blazeowitz in Altweiler.
8. 5. 1936
Umbenennung der Gemeinde Dzielnitz in Füllstein.
1. 4. 1940
Eingliederung Gemeinde Lohnau (teilweise)4 in die Gemeinde Schönblick im Amtsbezirk Schönblick.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lohnau umfaßt die Gemeinden Altweiler, Füllstein und Lohnau (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lohnau): | ||||
- | 10. | 4. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Mikusch in Lohnau für 6 Jahre, |
- | 31. | 12. | 1880: | Rittergutsbesitzer Neumann in Misttitz für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1941: | Inspektor Richard Förster, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 7,1339 ha der Gemarkung Fährendorf. |
4 | Insgesamt 5,2365 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 3. 2018.