Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Cosel | Oberschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. .
Es gelten
10. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Polnisch Neukirch Nr. 19 aus den Landgemeinden Müllowitz und Polnisch Neukirch und den Gutsbezirken Müllowitz und Polnisch Neukirch (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Polnisch Neukirch.
31. 12. 1880 Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Polnisch Neukirch Nr. 20 mit den Landgemeinden Müllowitz und Polnisch Neukirch und den Gutsbezirken Müllowitz und Polnisch Neukirch (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 5. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Polnisch Neukirch (teilweise)1 in die Landgemeinde Polnisch Neukirch.
1. 5. 1923
Umbenennung
1. 8. 1923
Umbenennung es Amtsbezirks Polnisch Neukirch in Groß Neukirch.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
23. 2. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Czienskowitz aus dem Amtsbezirk Czienskowitz in den Amtsbzirk Groß Neukirch.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
22. 8. 1934
Umbenennung der Landgemeinde Czienskowitz in Schwerfelde.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
31. 1. 1936
Zusammenschluß der Gemeinden Groß Neukirch, Millowitz und Schwerfelde zur Gemeinde Groß Neukirch.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden
1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinde Groß Neukirch (teilweise)6 in die Gemeinde Grenzen im Amtsbezirk Grenzen.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Neukirch umfaßt die Gemeinde Groß Neukirch (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Neukirch.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Polnisch Neukirch/Groß Neukirch): | ||||
- | 10. | 4. | 1874: | Wirtschaftsdirektor Flechtner in Polnisch Neukirch für 6 Jahre, |
- | 31. | 12. | 1990: | Wirtschaftsdirektor Flechtner in Polnisch Neukirch für weitere 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1932: | ? in Groß Neukirch, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1941: | Bürgermeister Ernst Bramke in Groß Neukirch, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 5967 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. + Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 8,3130 ha der Gemarkung Schwerfelde Gut. |
5 | 0,0890 ha der Gemarkung Schwerfelde. |
6 | 0,2070 ha der Gemarkung Wiesenstein. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Cosel | Oberschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 9. 2011.