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Gemeinde Tschechowitz-Dziedzitz

26. 10. 1939
Die bisher polnischen Gemeinden Czechowice und Dziedzice treten zum Deutschen Reich.
Vorläufige Umbenennung der Gemeinden:

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Vorläufige Umbenennung der Gemeinde Dzieditz in Dziedzitz.

1. 4. 1940
Einführung von Artikel III1 der Verordnung über die Einführung der Deutschen Gemeindeordnung in den eingegliederten Ostgebieten vom 21. 12. 1939.

1. 9. 1940
Verleihung des Rechts der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 an die Gemeinden:

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Vorläufige Umbenennung der Gemeinde Czechowitz in Tschechowitz.

16. 5. 1941
Bildung des Ortspolizeibezirks Tschechowitz-Dziedzitz aus den Gemeinden Dzied?itz und Tschechowitz.

1. 10. 1941
Eingliederung der Gemeinde Dziedzitz (teilweise)2 in die Gemeinde Ellgoth im Amtsbezirk Zabrzeg;
Eingliederung der Gemeinde Dziedzitz (teilweise)3 in die Gemeinde Zabrzeg im Amtsbezirk Zabrzeg;
Eingliederung der Gemeinde Dziedzitz (Rest) in die Gemeinde Tschechowitz;
Umbenennung der Gemeinde Tschechowitz in Tschechowitz-Dziedzitz;
Eingliederung der Gemeinde Ellgoth (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Zabrzeg in die Gemeinde Tschechowitz-Dziedzitz.

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Der vorgesehene endgültige Name ist für:

Diese Umbenennung tritt aber nicht mehr in Kraft.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Tschechowitz-Dziedzitz umfaßt die Gemeinde Tschechowitz-Dziedzitz (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 21. 2. 2004.