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Landkreis Freistadt

13 3 1938
Dere bisher österreichische Verwaltungsbezirk Freistadt, Land Oberösterreich, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Freistadt.
Es gilt die oberösterreichische Gemeindeordnung vom 29. 4. 1936.
Vorläufige Bezeichnung des Landes Oberösterreich als Landeshauptmannschaft Oberdonau1.

1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 i. V. m. der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der:

15. 10. 1938
Bildung des neuen Verwaltungsbezirks Freistadt aus dem Verwaltungsbezirk Freistadt und dem Gerichtsbezirk Leonfelden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Freistadt.

1. 1. 1939
Umbenennung des Verwaltungsbezirks Freistadt in Landkreis Freistadt.

1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939.
Auflösung des Landes Österreich;
Bildung des Reichsgaues Oberdonau aus der Landeshauptmannschaft Oberdonau.

1. 1. 1945
Der Landkreis Freistadt2 im Reichsgau Oberdonau umfaßt 33 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Kreisstadt Freistadt.





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 4. 2010.