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Amtsbezirk Thiergarten

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

6. 6. 1874
Bildung des Amtsbezirks Thiergarten Nr. 21 im Kreis Wohlau aus den Landgemeinden Heinzendorf, Pathendorf und Thiergarten und den Gutsbezirken Heinzendorf, Pathendorf und Thiergarten (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Thiergarten.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Heinzendorf in die Landgemeinde Heinzendorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Pathendorf in die Landgemeinde Pathendorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Thiergarten in die Landgemeinde Thiergarten.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Krumpach (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Konradswaldau, Kreis Trebnitz, in die Gemeinde Heinzendorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Thiergarten umfaßt die Gemeinden Heinzendorf, Pathendorf und Thiergarten (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 10. 2003.