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Stadt Strehlen

1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Strehlen umfaßt die Stadtgemeinde Strehlen im Kreis Strehlen (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.

5. 4. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Saegen (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Plohmühle in die Stadtgemeinde Strehlen.

25. 10. 1925
Eingliederung der Langemeinden Hussinetz (teilweise) und Nieder Podiebrad (teilweise) aus dem Amtsbezirk Strehlen I in die Stadtgemeinde Strehlen.

6. 10. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Saegen (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Plohmühle in die Stadtgemeinde Strehlen.

31. 10. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Saegen (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Saegen in die Stadtgemeinde Strehlen;
Eingliederung der Stadtgemeinde Strehlen (teilweise)4 in die Landgemeinde Saegen im Amtsbezirk Saegen.

22. 9. 1932
Eingliederung der Landgemeinde Saegen (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Saegen in die Stadtgemeinde Strehlen.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933;
Umbenennung der Stadtgemeinde Strehlen in Stadt Strehlen.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Saegen (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Saegen in die Stadt Strehlen.

1. 4. 1941
Eingliederung der Stadt Strehlen (teilweise) 7 in die Gemeinde Kuschlau im Amtsbezirk Strehlen-Land.

1. 1. 1945
Der Ortspolizeibezirk Strehlen umfaßt die Stadt Strehlen (1 Gemeinde).



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 216. 1ß. 2003.