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Amtsbezirk Stephansdorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

6. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Ober Stephansdorf Nr. 31 aus den Landgemeinden Falkenhain, Nieder Stephansdorf, Ober Stephansdorf und Seedorf und die Gutsbezirke Falkenhain, Nieder Stephansdorf, Ober Stephansdorf und Seedorf (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Ober Stephansdorf.
Bildung des Amtsbezirks Schlaupe Nr. 32 aus den Landgemeinden Kobelnick und Schlaupe und die Gutsbezirke Kobelnick und Schlaupe und 1 Forstparzelle (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kobelnick.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 6. 1908
Eingliederung der Landgemeinde Kobelnick (teilweise)1 und der Landgemeinde Nieder Stephansdorf (teilweise)2 in den Gutsbezirk Kobelnick;
Eingliederung des Gutsbezirks Kobelnick (teilweise)3 in die Landgemeinde Kobelnick;
Eingliederung des Gutsbezirks Kobelnick (teilweise)4 und des Gutsbezirk Nieder Stephansdorf (teilweise)5 in die Landgemeinde Nieder Stephansdorf.

20. 9. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Kobelnick (teilweise)6 in den Gutsbezirk Schlaupe;
Eingliederung des Gutsbezirks Schlaupe (teilweise)7 in den Gutsbezirk Kobelnick.

20. 8. 1925
Eingliederung der Landgemeinden Breitenau, Regnitz und Schadewinkel aus dem Amtsbezirk Maltsch in den Amtsbezirk Ober Stephansdorf.

?. 3?. 1923
Eingliederung des Gutsbezirks Ober Stephansdorf (teilweise)8 in die Landgemeinde Ober Stephansdorf.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Falkenhain in die Landgemeinde Falkenhain;
Eingliederung des Gutsbezirks Kobelnick und des Gutsbezirks Klein Pogul (teilweise) aus dem Amtsbezirk Pogul, Kreis Wohlau, in die Landgemeinde Kobelnick;
Zusammenschluß der Landgemeinden Nieder Stephansdorf und Ober Stephansdorf und der Gutsbezirke Nieder Stephansdorf und Ober Stephansdorf zur neuen Landgemeinde Stephansdorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Schlaupe in die Landgemeinde Schlaupe;
Eingliederung des Gutsbezirks Seedorf in die Landgemeinde Seedorf.

9. 3. 1929
Umbenennung des Amtsbezirks Ober Stephansdorf in Stephansdorf.

1. 4. 1929
Eingliederung der Stadtgemeinde Neumarkt (teilweise)9 in die Landgemeinde Breitenau.

10. 10. 1929
Eingliederung der Stadtgemeinde Neumarkt (teilweise)10 in die Landgemeinde Breitenau.

1. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Regnitz (teilweise)11 aus dem Amtsbezirk Kamöse in die Landgemeinde Breitenau.

1. 10. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Groß Saabor (teilweise)12 aus dem Amtsbezirk Groß Saabor in die Landgemeinde Kobelnick.

30. 10. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Stephansdorf (teilweise) in die Landgemeinde Kobelnick.

?
Auflösung des Amtsbezirks Schlaupe.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1935
Eingliederung der Gemeinde Seedorf (teilweise)13in die Gemeinde Breitenau.

1. 10. 1941
Eingliederung der Stadt Neumarkt (teilweise)14 in die Gemeinde Stephansdorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Stephansdorf umfaßt die Gemeinden Breitenau, Kobelnick, Schlaupe, Seedorf und Stephansdorf (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 8. 2005.