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Amtsbezirk Blumerode

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

6. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Blumerode Nr. 3 aus den Landgemeinden Blumerode und Dambritsch und den Gutsbezirken Blumerode und Dambritsch (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Blumerode.
Bildung des Amtsbezirks Schöneiche Nr. 4 aus den Landgemeinden Schönau und Schöneiche und den Gutsbezirken Schönau und Schöneiche (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schöneiche.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

29. 11. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Schöneiche (teilweise)1 in den Gutsbezirk Schöneiche;
Eingliederung des Gutsbezirks Schöneiche (teilweise)2 in die Landgemeinde Schöneiche.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Blumerode in die Landgemeinde Blumerode;
Eingliederung des Gutsbezirks Dambritsch in die Landgemeinde Dambritsch;
Eingliederung des Gutsbezirks Schönau in die Landgemeinde Schönau;
Eingliederung des Gutsbezirks Schöneiche in die Landgemeinde Schöneiche.

?
Auflösung des Amtsbezirks Schöneiche.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Blumerode umfaßt die Gemeinden Blumerode, Dambritsch und Schöneiche (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 8. 2005.