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Amtsbezirk Kollande

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

10. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Collande Nr. 16 aus den Landgemeinden Bartnig, Collande und Wildbahn und den Gutsbezirken Bartnig, Collande und Wildbahn (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Collande.

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Umbenennung Collande in Kollande.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

6. 1. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Bartnig (teilweise)1 in die Landgemeinde Bartnig.

8. 4. 1922
Eingliederung des Gutsbezirks Bartnig (teilweise)2 in den Gutsbezirk Gontkowitz im Amtsbezirk Gontkowitz.

2. 12. 1925
Eingliederung von Parzellen in die Landgemeinde Kollande;
Eingliederung von Parzellen3 in den Gutsbezirk Kollande.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Bartnig in die Landgemeinde Bartnig;
Eingliederung des Gutsbezirks Kollande in die Landgemeinde Kollande;
Eingliederung des Gutsbezirks Wildbahn in die Landgemeinde Wildbahn.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Bartnig (teilweise)4 und Wildbahn (teilweise)5 in die Gemeinde Podasch im Amtsbezirk Podasch;
Eingliederung der Gemeinde Podasch (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Podasch in die Gemeinde Wildbahn.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kollande umfaßt die Gemeinden Bartnig, Kollande und Wildbahn (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 4. 12. 2002.