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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
16. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Klein Kotzenau Nr. 1 aus den Landgemeinden Birfleck, Jacobsdorf, Klein Kotzenau, Kotzenau, Neuhammer, Perselkinast, Raupenau und Wengeln und den Gutsbezirken Jacobsdorf, Klein Kotzenau und Perselkinast (11 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Klein Kotzenau.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
?. ?. 1894
Zusammenschluß der Landgemeinden Klein Kotzenau und Kotzenau zur Stadtgemeinde Kotzenau;
Einführung der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853 in der Stadtgemeinde Kotzenau;
Ausgliederung der Stadtgemeinde Kotzenau aus dem Amtsbezirk Klein Kotzenau.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
2. 5. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Klein Kotzenau, Forst (teilweise)2 in die Landgemeinde Neuhammer.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
30. 9. 1929
Eingliederung der Gutsbezirke
8. 11. 1929
Umbenennung des Amtsbezirks Klein Kotzenau in Wengeln.
13. 3. 1931
Eingliederung der Stadtgemeinde Kotzenau (teilweise)9 in den Gutsbezirk Klein Kotzenau.
1. 4. 1932
Eingliederung
1. 1. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Neuhammer und des Gutsbezirks Klein Kotzenau, Forst in den Ortspolizeibezirk Kotzenau.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Jakobsdorf und Wengeln zur Gemeinde Jakobsdorf;
Umbenennung des Amtsbezirks Wengeln in Jakobsdorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Jakobsdorf umfaßt die Gemeinde Jakobsdorf (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Jakobsdorf.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Klein Kotzenau/Wengeln/Jakobsdorf): | ||||
- | 16. | 2. | 1874: | Graf Willy zu Dohna in Klein Kotzenau für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 1,4998 ha. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Teile I – O, Q - T und U 1 – 6 der Karte, 740,7184 ha. |
5 | Teile C, W 1 bis 3, 7,3339 ha. |
6 | Teile P 1 – 5 der Karte, 46,8699 ha. |
7 | Teile B 1 und 2, D, E, F 1 und 2 und G der Karte, 1121,4608 ha. |
8 | Teile A, a – d der Karte, 142,0891 ha. |
9 | 10,2726 ha. |
10 | 3,1310 ha. |
11 | 1,5163 ha. |
12 | 0,4831 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 12. 2003.