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Amtsbezirk Jakobsdorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten

16. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Klein Kotzenau Nr. 1 aus den Landgemeinden Birfleck, Jacobsdorf, Klein Kotzenau, Kotzenau, Neuhammer, Perselkinast, Raupenau und Wengeln und den Gutsbezirken Jacobsdorf, Klein Kotzenau und Perselkinast (11 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Klein Kotzenau.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?. ?. 1894
Zusammenschluß der Landgemeinden Klein Kotzenau und Kotzenau zur Stadtgemeinde Kotzenau;
Einführung der Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853 in der Stadtgemeinde Kotzenau;
Ausgliederung der Stadtgemeinde Kotzenau aus dem Amtsbezirk Klein Kotzenau.

6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.

2. 5. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Klein Kotzenau, Forst (teilweise)2 in die Landgemeinde Neuhammer.

30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.

30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke

30. 9. 1929
Eingliederung der Gutsbezirke

8. 11. 1929
Umbenennung des Amtsbezirks Klein Kotzenau in Wengeln.

13. 3. 1931
Eingliederung der Stadtgemeinde Kotzenau (teilweise)9 in den Gutsbezirk Klein Kotzenau.

1. 4. 1932
Eingliederung

1. 1. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Neuhammer und des Gutsbezirks Klein Kotzenau, Forst in den Ortspolizeibezirk Kotzenau.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Jakobsdorf und Wengeln zur Gemeinde Jakobsdorf;
Umbenennung des Amtsbezirks Wengeln in Jakobsdorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Jakobsdorf umfaßt die Gemeinde Jakobsdorf (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Jakobsdorf.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 12. 2003.