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1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Alt Raudten mit den Landgemeinden Alt Raudten und Brodelwitz aus dem Kreis Wohlau in den Kreis Lüben.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 11. 1939
Eingliederung der Gemeinde Brodelwitz (teilweise)1 in die Stadt Raudten.
1. 4. 1941
Eingliederung der Gemeinde Alt Raudten (teilweise)2 in die Gemeinde Klieschau im Amtsbezirk Mühlgast, Landkreis Wohlau.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Alt Raudten umfaßt die Gemeinden Alt Raudten und Brodelwitz (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Alt Raudten)): | ||||
- | . | . | 1932: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 14. 9. 2011.