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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
28. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Cunzemdorf a/W. Nr. 18 aus den Landgemeinden Cunzendorf a/W., Hagendorf, Neuland und Stöckogt grfl. und den Gutsbezirken Cunzendorf a/W. und Neuland (5 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuland.
Bildung des Amtsbezirks Hagendorf Nr. 17 aus dem Gutsbezirk Hagendorf (1 Gutsbezirk).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Hagendorf.
?
Umbenennung Cunzemdorf a/W. in Kunzemdorf unter dem Walde.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
25. 2. 1916
Umbenennung der Landgemeinde Kunzendorf unter dem Walde in Cunzendorf unter dem Walde;
Umbenennung des Gutsbezirks Kunzendorf unter dem Walde in Cunzendorf unter dem Walde;
Umbenennung des Amtsbezirks Kunzendorf unter dem Walde in Cunzendorf unter dem Walde.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Cunzendorf unter dem Walde in die Landgemeinde Cunzendorf unter dem Walde;
Eingliederung des Gutsbezirks Hagendorf in die Landgemeinde Hagendorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Neuland in die Landgemeinde Neuland;
Auflösung des Amtsbezirks Hagendorf.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 7. 1935
Eingliederung der Gemeinde Neuland (teilweise)1 in die Gemeinde Cunzendorf u. W.
1. 4. 1939
Zusammenschluß der Gemeinden Cunzendorf u. W., Hagendorf (teilweise)2 und Neuland zur neuen Gemeinde Neuland im neuen Amtsbezirk Neuland;
Eingliederung der Gemeinde Hagendorf (Rest)3 in die Gemeinde Neundorf-
Eingliederung der Gemeinde Kesselsdorf (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Kesselsdorf in die Gemeinde Neuland.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neuland umfaßt die Gemeinde Neuland (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuland.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Cunzendorf unter dem Walde |
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- | 28. | 2. | 1874: | Güterdirektor Simon in Neuland für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. | |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Hagendorf): | |||||
- | 28. | 2. | 1874: | Oberförster Häuel in Hagendorf für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1928: | ?. |
Fußnoten: | ||
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
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2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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1 | 2 Parzellen. | |
2 | Ohne Kolonie Ober Hagendorf mit insgesamt 12,3758 ha. | |
3 | Kolonie Ober Hagendorf, insgesamt 12,3758 ha. | |
4 | Bahnhof Neuland und das diesem benachbarte Gelände, insgesamt 7,8277 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 12. 2003.