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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
28. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Walditz Nr. 23 aus den Landgemeinden Dürr Kunzendorf, Groß Walditz und Wenig Walditz und dem Gutsbezirk Carlshof (4 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Walditz.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
11. 10. 1921
Eingliederung des Gutsbezirks Hohlstein (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Giersdorf in die Landgemeinde Wenig Walditz.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Hohlstein (teilweise) aus dem Amtsbezirk Giersdorf in die Landgemeinde Groß Walditz;
Eingliederung des Gutsbezirks Hohlstein (teilweise) aus dem Amtsbezirk Giersdorf in die Landgemeinde Wenig Walditz;
Eingliederung des Gutsbezirks Karlshof (teilweise) in die Landgemeinde Dürrkunzendorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Karlshof (Rest) in die Landgemeinde Sirgwitz im Amtsbezirk Giersdorf.
28. 5. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Wenig Walditz (teilweise)2 in die Landgemeinde Groß Walditz.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Sirgwitz (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Giersdorf in die Gemeinde Groß Walditz.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Walditz umfaßt die Gemeinden Dürrkunzendorf, Groß Walditz und Wenig Walditz (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Groß Walditz): | |||||
- | 28. | 2. | 1874: | Gutsadministrator Gossel in Brauchitschdorf für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | ||
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
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2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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1 | 4,5952 ha. | |
2 | 3,4970 ha. | |
3 | 0,2370 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 12. 2003.