Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Löwenberg i. Schles. | Niederschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
28. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Rackwitz Nr. 20 aus den Landgemeinden Groß Rackwitz, Nieder Stamnitzdorf und Hartelangenvorwerk und den Gutsbezirk Groß Rackwitz, Lehngut (4 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Rackwitz.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
30. 1. 1920
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Rackwitz in die Landgemeinde Groß Rackwitz.
28. 5. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Nieder Görisseiffen (teilweise)1 aus dem Amtsbezirk Görisseiffen in die Landgemeinde Hartelangenvorwerk.
19. 12. 1931
Eingliederung der Stadtgemeinde Löwenberg i. Schles. (teilweise)2 in die Landgemeinde Hartelangenvorwerk.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1939
Eingliederung der Gemeinde Kesselsdorf (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk Kesselsdorf in die Gemeinde Groß Rackwitz.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Rackwitz umfaßt die Gemeinden Groß Rackwitz und Hartelangenvorwerk (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Groß Rackwitz): | |||||
- | 28. | 2. | 1874: | Gutsbesitzer Hoppe in Groß Rackwitz für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | ||
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
|
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
|
1 | 9,5590 ha. | |
2 | Kämmereigut Langenvorwerk mit 71,3764 ha, ferner weitere 0,0639 ha, insgesamt also 71,4403 ha. | |
3 | 2,5710 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Löwenberg i. Schles. | Niederschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 15. 12. 2003.