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Amtsbezirk Wahlstatt

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

24. 1. 1874
Bildung des Amtsbezirks Wahlstatt Nr. 7 aus den Landgemeinden Landgemeinden Kaudewitz, Kniegnitz, Liebenau, Raischmannsdorf, Strachwitz und Wahlstatt und den Gutsbezirken Liebenau, Raischmannsdorf und Wahlstatt-Strachwitz (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wahlstatt.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Liebenau in die Landgemeinde Liebenau.

17. 10. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Raischmannsdorf, Strachwitz und Wahlstatt und der Gutsbezirke Raischmannsdorf und Wahlstatt-Strachwitz zur neuen Landgemeinde Wahlstatt.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wahlstatt umfaßt die Gemeinden Kaudewitz, Kniegnitz, Liebenau und Wahlstatt (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.


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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 13. 11. 2002.