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Amtsbezirk Rothkirch

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

24. 1. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rothkirch Nr. 2 aus den Landgemeinden Gassendorf, Grosnig, Pahlowitz, Rothkirch, Schimmelwitz, Schmochwitz und Weißenhof und den Gutsbezirken Gassendorf, Grosnig, Pahlowitz, Rothkirch, Schimmelwitz, Schmochwitz und Weißenhof (14 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rothkirch.

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Eingliederung der Landgemeinden Johnsdorf und Lindenbusch und der Gutsbezirke Johnsdorf und Lindenbusch aus dem Amtsbezirk Jacobsdorf in den Amtsbezirk Rothkirch.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

17. 12. 1909
Eingliederung des Gutsbezirks Weißenhof (teilweise)1 in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Liegnitz.

21. 3. 1916
Eingliederung des Gutsbezirks Weißenhof (teilweise)2 in die Stadtgemeinde und den Stadtkreis Liegnitz.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Gassendorf in die Landgemeinde Gassendorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Grosnig in die Landgemeinde Rothkirch;
Eingliederung der Gutsbezirke Pahlowitz und Rothkirch in die Landgemeinde Pahlowitz;
Eingliederung des Gutsbezirks Schmochwitz in die Landgemeinde Schmochwitz;
Eingliederung des Gutsbezirks Weißenhof in die Landgemeinde Weißenhof.

17. 10. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Annawerder und Lindenbusch in die Landgemeinde Lindenbusch;
Eingliederung des Gutsbezirks Johnsdorf in die Landgemeinde Johnsdorf;
Eingliederung des Gutsbezirks Schimmelwitz in die Landgemeinde Schimmelwitz.

1. 10. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Johnsdorf (teilweise)3 und der Landgemeinde Waldau (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Waldau in die Landgemeinde Lindenbusch;
Eingliederung der Landgemeinde Lindenbusch (teilweise)5 in die Landgemeinde Johnsdorf.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 10. 1936
Eingliederung der Gemeinde Lindenbusch in die Gemeinde Waldau im Amtsbezirk Waldau.

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Schimmelwitz in die Gemeinde Schmochwitz.

1. 4. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Johnsdorf und Pahlowitz zur neuen Gemeinde Pahlowitz;
Eingliederung der Gemeinde Waldau (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Waldau in die Gemeinde Gassendorf.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rothkirch umfaßt die Gemeinden Gassendorf, Pahlowitz, Rothkirch, Schmochwitz und Weißenhof (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 11. 2002.