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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom
Es gelten:
21. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Nieder Blasdorf Nr. 2 aus den Landgemeinden Alt Weißbach, Johnsdorf, Nieder Blasdorf und demGutsbezirk Nieder Blasdorf (4 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Nieder Blasdorf.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
24. 10. 1914
Eingliederung der Landgemeinde Johnsdorf (teilweise)1 in die Landgemeinde Schreibendorf im Amtsbezirk Schreibendorf.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinde Nieder Blasdorf und des Gutsbezirks Nieder Blasdorf und der Landgemeinde Ober Blasdorf im Amtsbezirk Buchwald zur Landgemeinde Blasdorf b. Liebau.
31. 5. 1929
Umbenennung des Amtsbezirks Nieder Blasdorf in Blasdorf b. Liebau i. Schles..
1. 8. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Blasdorf b. Liebau (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Buchwald und der Landgemeinde Reichhennersdorf aus dem Amtsbezirk Leppersdorf in den Amtsbezirk Blasdorf b. Liebau.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1936
Eingliederung der Gemeinde Alt Weißbach (teilweise)5 in die Gemeinde Neu Weißbach im Amtsbezirk Pfaffendorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Blasdorf b. Liebau i. Schles. umfaßt die Landgemeinden Alt Weißbach, Blasdorf b. Liebau i. Schles., Johnsdorf und Reichhennersdorf (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Nieder Blasdorf/Blasdorf b. Liebau i. Schles.): | ||||
- | 21. | 2. | 1874: | Wirtschaftsinspektor Zumpfe in Nieder Blasdorf für 6 Jahre,, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 2,6880 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Ortsteil Ober Blasdorf. |
5 | Zinswiese, 6,7230 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 11. 2002.