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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rudelstadt Nr. ? im Kreis Bolkenhain aus den Landgemeinden Adlersruh, Prittwitzdorf und Rudelstadt und den Gutsbezirk Rudelstadt (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rudelstadt.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
20. 5. 1912
Eingliederung des Gutsbezirks Rudelstadt (teilweise)1 in die Landgemeinde Adlersruh.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
1. 4. 1924
Eingliederung der Landgemeinde Adlersruh in die Landgemeinde Rudelstadt.
1. 4. 1925
Eingliederung
1. 10. 1925
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 4. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Merzdorf (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Merzdorf in die Landgemeinde Rudelstadt.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19278.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Rudelstadt in die Landgemeinde Rudelstadt.
1. 4. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Prittwitzdorf in die Landgemeinde Rudelstadt.
30. 9. 1932
Der Amtsbezirk Rudelstadt umfaßt die Landgemeinde Rudelstadt (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Rudelstadt.
1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Rudelstadt in den Kreis Landeshut.
1. 10. 1933
Eingliederung des Amtsbezirks Rudelstadt mit der Landgemeinde Rudelstadt aus dem Kreis Landeshut in den Kreis Jauer.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Rudelstadt.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
31. 3. 1936
Der Amtsbezirk Rudelstadt umfaßt die Gemeinde Rudelstadt (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Rudelstadt.
1. 4. 1936
Eingliederung des Amtsbezirks Rudelstadt mit der Gemeinde Rudelstadt in den Kreis Landeshut.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Rudelstadt): | ||||
- | 7. | 2. | 1874: | Baron von Beust jun. in Rudelstadt für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1932: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Rudelstadt): | ||||
- | . | . | 1933: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 0,0749 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | 24,2691 ha. |
4 | 31,4260 ha. |
5 | 2,6605 ha. |
6 | 2,6082 ha. |
7 | 61,0104 ha. |
8 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 12. 2011.