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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
27. 1. 1874
Bildung des Amtsbezirks Peterwitz Nr. 5 im Kreis Jauer aus den Landgemeinden Kolbnitz und Peterwitz und den Gutsbezirken Kolbnitz und Peterwitz (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kolbnitz.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
10. 3. 1915
Eingliederung des Gutsbezirks Peterwitz (teilweise)1 in die Stadtgemeinde Jauer.
21. 1. 1916
Eingliederung der Stadtgemeinde Jauer (teilweise)2 in den Gutsbezirk Peterwitz.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
4. 2. 1920
Eingliederung der Landgemeinden
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19277.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
30. 9. 1932
Der Amtsbezirk Peterwitz umfaßt die Landgemeinden Kolbnitz und Peterwitz (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Peterwitz in den Landkreis Liegnitz.
1. 10. 1933
Eingliederung des Amtsbezirks Peterwitz mit den Landgemeinden Kolbnitz und Peterwitz aus dem Landkreis Liegnitz in den Kreis Jauer (2 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Peterwitz umfaßt die Gemeinden Kolbnitz und Peterwitz (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Peterwitz.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Peterwitz): | ||||
- | 27. | 1. | 1874: | Landesältester Freiherr von Czettritz in Kolbnitz für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1932: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Peterwitz): | ||||
- | . | . | 1933: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | Schneidermeister Wilhelm John in Peterwitz, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 2,0448 ha. |
2 | 0,1567 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | 0,9449 ha. |
5 | 0,0004 ha. |
6 | 0,7148 ha. |
7 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 12. 2011.