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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kauder Nr. 12 im Kreis Bolkenhain aus den Landgemeinden Börnchen, Hausdorf, Kauder und Preilsdorf und den Gutsbezirken Börnchen, Hausdorf, Kauder und Preilsdorf (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Kauder.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
1. 4. 1924
Eingliederung der Landgemeinde Rohnstock (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Rohnstock in die Landgemeinde Kauder.
26. 8. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Hausdorf (teilweise) in den Gutsbezirk Kauder.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 4. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Preilsdorf in die Landgemeinde Kauder.
30. 9. 1932
Der Amtsbezirk Kauder umfaßt die Landgemeinden Börnchen, Hausdorf und Kauder (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Kauder in den Kreis Landeshut.
1. 10. 1933
Eingliederung des Amtsbezirks Kauder mit den Landgemeinden Börnchen, Hausdorf und Kauder aus dem Kreis Landeshut in den Kreis Jauer (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kauder umfaßt die Gemeinden Börnchen, Hausdorf und Kauder (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kauder.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Kauder): | ||||
- | 7. | 2. | 1874: | Wirtschaftsinspektor Friedrich Dittrich in Kauder für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1932: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Kauder): | ||||
- | . | . | 1933: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | Mühlenbauer Oskar Werner in Kauder, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 57,5843 ha, ferner rückwirkend zum gleichen Datum am 30. 10. 1924 weitere 0,1020 ha Gewässer- und Wegeparzellen. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Ortsteil Neu Börnchenn mit 25 Parzellen. |
5 | Ortsteil Kessel mit 29 Parzellen. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 12. 2011.