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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
27. 1. 1874
Bildung des Amtsbezirks Herrmannsdorf Nr. 6 im Kreis Jauer aus den Landgemeinden Hennersdorf, Herrmannsdorf und Schlaup und dem Gutsbezirk Mönchswald, Forst (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Herrmannsdorf.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
4. 2. 1920
Eingliederung der Landgemeinden
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
30. 9. 1932
Der Amtsbezirk Herrmannsdorf umfaßt die Landgemeinden Landgemeinden Hennersdorf, Herrmannsdorf und Schlaup (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 10. 1932
Eingliederung des Amtsbezirks Herrmannsdorf in den Landkreis Liegnitz.
1. 10. 1933
Eingliederung des Amtsbezirks Herrmannsdorf mit den Landgemeinden Hennersdorf, Herrmannsdorf und Schlaup aus dem Landkreis Liegnitz in den Kreis Jauer (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Herrmannsdorf umfaßt die Gemeinden Hennersdorf, Herrmannsdorf und Schlaup (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Herrmannsdorf): | ||||
- | 27. | 1. | 1874: | Freigutsbesitzer August Rösler sen. in Herrmannsdorf für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1932: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Herrmannsdorf): | ||||
- | . | . | 1933: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1936: | Landwirt Johann Münster in Herrmannsdorf, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 0,3465 ha infolge der Neißeregulierung. |
3 | 0,0609 ha. |
4 | 0,0745 ha. |
5 | 0,0004 ha. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 25. 12. 2011.