Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Hoyerswerda | Niederschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
1. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Schwarzcollm Nr. 9 aus den Landgemeinden Bröthen, Michalken und Schwarzcollm und dem Gutsbezirk Schwarzcollm, Forst (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Schwarzcollm.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
?
Umbenennung Schwarzcollm in Schwarzkollm.
8. 9. 1913
Eingliederung des Gutsbezirks Schwarzkollm, Forst (teilweise)1 in die Landgemeinde Zeißholz im Amtsbezirk Wittichenau.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
7. 6. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Schwarzkollm (teilweise)3 in die Landgemeinde Laubusch im Amtsbezirk Laubusch.
26. 3. 1924
Eingliederung der Landgemeinde Bröthen (teilweise)4 in die Stadtgemeinde Hoyerswerda.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275.
1. 12. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1937
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Schwarzkollm umfaßt die Gemeinden Bröthen, Michalken und Schwarzkollm (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Schwarzcollm/Schwarzkollm): | |||||
- | 1. | 2. | 1874: | Hegemeister Rietzschel in Schwarzcollm für 6 Jahre, | |
- | . | . | ?: | ?, | |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 166,4678 ha.: Eigentümer Eintracht, Braunkohlenwerke und Brikettfabriken zu Neuwelzow N.L. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | 25,5964 ha. |
4 | 0,7281 ha. |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
6 | 82,5553 ha. |
7 | 85,3900 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Hoyerswerda | Niederschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2011.