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4. 8. 1858
Eingliederung der Landgemeinde Tiegling (teilweise)1 in den Gutsbezirk Weiß Collm.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
1. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Lohsa Nr. 15 aus den Landgemeinden Dreiweibern, Driewitz, Friedersdorf, Litschen, Lohsa, Mortke, Neida b. Lohsa, Ratzen, Wartha und Weißcollm, den Gutsbezirken Driewitz, Litschen, Lohsa, Mortke, Neida b. Lohsa, Ratzen, Wartha und Weißcollm und den Forstrevieren Mortker Haide, Litschener Haide, Niederhaide, Uhyster Haide und Warthaer Kleine und Große Haide (18 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Lohsa.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
20. 5. 1910
Eingliederung der Landgemeinde Weißkollm (teilweise)2 in den Gutsbezirk Weißkollm.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 9. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Wartha in den Amtsbezirk Groß Särchen.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
30. 11. 1936
Umbenennung der Gemeinden:
1. 4. 1936
Eingliederung der Gemeinden
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Dreiweibern, Köhlergrund und Ratzen in die Gemeinde Lohsa.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Lohsa umfaßt die Gemeinden Driewitz, Friedersdorf, Grube Ostfeld, Litschen, Lohsa und Weißkollm (6 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Lohsa): | ||||
- | 1. | 2. | 1874: | Kreisdeputierter von Löbenstein in Lohsa für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Wiesenparzelle von 66 Quadratruten. |
2 | 0,8232 ha. |
3 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | 126,1570 ha. |
6 | 35,8610 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 11. 2002.