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Amtsbezirk Laubusch

1. 10. 1930
Bildung des Amtsbezirks Laubusch aus der Landgemeinde Laubusch, bisher Amtsbezirk Geierswalde.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Laubusch.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 10. 1937
Eingliederung der Gemeinden

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Laubusch umfaßt die Gemeinde Laubusch (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Laubusch.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 10. 2011.