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17. 2. 1858
Eingliederung der Landgemeinde Zerre (teilweise)1 in die Landgemeinde Spreewitz.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
1. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Burghammer Nr. 14 aus den Landgemeinden Burg, Burghammer, Königlich Neudorf, Neustadt, Riegel, Scheibe, Spreewitz und Zerre und den Gutsbezirken Burghammer und Neustadt, Forst (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Burghammer.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
5. 9. 1874
Eingliederung der Landgemeinde Burghammer (teilweise)2 in die Landgemeinde Königlich Neudorf.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19193.
1. 6. 1910
Eingliederung der Gutsbezirke Bärwalde (teilweise)4 und Merzdorf (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Uhyst in den Gutsbezirk Neustadt, Forst.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Burghammer in die Landgemeinde Burghammer.
1. 12. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Neustadt, Forst in die Landgemeinde Königlich Neustadt.
30. 9. 1929
Eingliederung des Gutsbezirks Kuthen, Forst aus dem Amtsbezirk Reichwalde, Kreis Rothenburg i. Ob. Laus., in die Landgemeinde Neustadt.
1. 1. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Buchwalde (teilweise) aus dem Amtsbezirk Groß Särchen in die Landgemeinde Riegel.
23. 2. 1931
Umbenennung der Landgemeinde Königlich Neudorf in Burgneudorf.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
30. 11. 1936
Umbenennung der Gemeinde Zerre in Spreetal.
1. 4. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Burghammer und Burgneudorf zur neuen Gemeinde Burghammer.
Eingliederung der Gemeinden
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Burghammer umfaßt die Gemeinden Burg, Burghammer, Neustadt, Riegel und Spreewitz (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Burghammer): | ||||
- | 1. | 2. | 1874: | Hüttendirektor Michaelis in Burghammer für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Wiesengrundstück von 8 Morgen 171 Quadratruten. |
2 | Ackerstück mit 0,1120 ha. |
3 | 816,5793 ha. |
4 | 35,6765 ha. |
5 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 10. 2011.