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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom >13. 12. 1872.
Es gelten
1. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuhof Nr. 2 aus der Landgemeinde Hohenwiese und dem Gutsbezirk Neuhof, Schloß (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuhof.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
?
Umbenennung Neuhof in Neuhoff?
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
1. 4. 1924
Eingliederung des Gutsbezirks Buchwald (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Buchwald in den Gutsbezirk Hohenwiese.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
1. 4. 1928
Eingliederung der Landgemeinde Buchwald (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Buchwald in die Landgemeinde Hohenwiese.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
17. 10. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Buchwald (teilweise) aus dem Amtsbezirk Buchwald in die Landgemeinde Hohenwiese.
22. 12. 1928
Umbenennung des Amtsbezirks Neuhoff in Hohenwiese.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 10. 1936
Eingliederung der Gemeinde Hohenwiese (teilweise)5 in die Stadt Schmiedeberg i. Rsgb.
1. 10. 1937
Eingliederung derGemeinde Buchwald (teilweise)6 aus dem Amtsbezirk Buchwald in die Gemeinde Hohenwiese.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Hohenwiese umfaßt die Gemeinde Hohenwiese (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Hohenwiese.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Neuhof/Neuhoff/Hohenwiese): | ||||
- | 1. | 2. | 1874: | Sr. Durchlaucht Prinz Heinrich IX. Reuß in Neuhof für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 0,5587 ha. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 36 Parzellen, auf denen ein Teil der Genesungsheime Hohenwiese und Buchwald liegt. |
5 | Ortsteil Vorder Hohenwiese, insgesamt 5,8010 ha; ferner 1 weitere Parzelle. |
6 | 0,1247 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten >1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 20. 11. 2002.