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Amtsbezirk Wilhelmsthal

1. 1. 1874
Der Ortspolizeibezirk Wilhelmsthal umfaßt die Stadtgemeinde Wilhelmsthal (1 Gemeinde).
Es gilt die Städte-Ordnung für die sechs östlichen Provinzen der Preußischen Monarchie vom 30. 5. 1853.
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

22. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kamnitz Nr. 23 aus den Landgemeinden Kamnitz, Klessengrund und Neumohrau (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Seitenberg.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

?
Verleihung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891 an die bisherige Stadtgemeinde Wilhelmsthal;
Eingliederung der Landgemeinde Wilhelmsthal in den Amtsbezirk Kamnitz;
Umbenennung des Amtsbezirks Kamnitz in Wilhelmsthal.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinden Alt Mohrau (teilweise)1 und Klessengrund (teilweise)2 in den Gutsbezirk Schneeberg-Bielengebirge, Forst im Amtsbezirk ?;
Eingliederung des Gutsbezirks Schneeberg-Bielengebirge, Forst (teilweise)3 aus dem Amtsbezirk ? in die Gemeinde Kamnitz;
Eingliederung des Gutsbezirks Schneeberg-Bielengebirge, Forst (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk ? in die Gemeinde Neu Mohrau.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wilhelmsthal umfaßt die Gemeinden Alt Mohrau, Kamnitz, Klessengrund, Neu Mohrau und Wilhelmsthal (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 11. 2003.