Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Habelschwerdt | Niederschlesien |

 

Amtsbezirk Alt Weistritz

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

22. 5. 1874
Bildung des Amtsbezirks Brand Nr. 6 aus der Landgemeinde Brand und dem Gutsbezirk Erbzinswald, Forst (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Brand.
Bildung des Amtsbezirks Altweistritz Nr. 10 aus den Landgemeinden Altweistritz, Hammer, Hüttenguth, Krotenpfuhl, Neuweistritz, Spätenwalde und Voigtsdorf und den Gutsbezirken Breite Busch, Forst und Wustung, Forst (9 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Habelschwerdt.

?
Umbenennung Altweistritz in Alt Weistritz.

?
Eingliederung der Landgemeinde Brand und des Gutsbezirks Erbzinswald, Forst in den Amtsbezirk Alt Weistritz;
Auflösung des Amtsbezirks Brand.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

13. 11. 1909
Eingliederung der Landgemeinde Voigtsdorf b. Habelschwerdt (teilweise)1 in den Gutsbezirk Nesselgrund, Forst im Amtsbezirk Nesselgrund.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Grafenort (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Alt Lomnitz in die Landgemeinde Hüttenguth.

1. 11. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Erbzinswald, Forst und Wustung, Forst in die Landgemeinden Brand und Alt Weistritz.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Alt Weistritz (teilweise)3 in die Stadt Habelschwerdt;
Eingliederung der Gemeinde Brand (teilweise)4 in den Gutsbezirk Reinerz, Anteil Kr. Habelschwerdt, Forst im Amtsbezirk Nesselgrund;
Eingliederung der Gemeinde Brand (teilweise)5 in die Gemeinde Hammer;
Eingliederung der Gemeinde Brand (teilweise)6 in die Gemeinde Neu Weistritz;
Eingliederung der Stadt Habelschwerdt (teilweise)7 in die Gemeinde Alt Weistritz;
Eingliederung der Gemeinde Lichtenwalde (teilweise)8 aus dem Amtsbezirk Nieder Langenau und des Gutsbezirks Reinerz, Anteil Kr. Habelschwerdt, Forst (teilweise)9 aus dem Amtsbezirk Nesselgrund in die Gemeinde Brand;
Eingliederung der Gemeinde Neu Weistritz (teilweise)10 in die Gemeinde Hammer.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Alt Weistritz umfaßt die Gemeinden Alt Weistritz, Brand, Hammer, Hüttenguth, Neu Weistritz, Spätenwalde und Voigtsdorf b. Habelschwerdt (7 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



Zurück zu:
| Städte und Amtsbezirke | Habelschwerdt | Niederschlesien |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 3. 2002.