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Amtsbezirk Groß Schönwald

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

14. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Schönwald Nr. 15 aus den Landgemeinden Dombrowe, Groß Schönwald, Klein Schönwald, Sandraschütz und Schöneiche und dem Gutsbezirk Groß Schönwald (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Schönwald.

3. 12. 1880
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Groß Schönwald Nr. 15 aus den Landgemeinden Dombrowe, Groß Schönwald, Klein Schönwald, Sandraschütz und Schöneiche und dem Gutsbezirk Groß Schönwald (6 Gemeinden/Gutsbezirke).

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

16. 7. 1927
Eingliederung des Gutsbezirks Groß Schönwald (teilweise)1 in die Landgemeinde Groß Schönwald.

?
Zusammenschluß der Landgemeinden:

3. 7. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Klein Schönwald (teilweise)2 in die Landgemeinde Groß Schönwald.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

6. 2. 1936
Umbenennung der Gemeinde Dombrowe in Eichenhain.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Schönwald umfaßt die Gemeinden Eichenhain, Groß Schönwald, Klein Schönwald, Sandraschütz und Schöneiche (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 2. 12. 2002.