Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke/Polizeidistrikt | Grünberg i. Schles. | Niederschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
18. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Läsgen Nr. 8 aus den Landgemeinden Groß Lessen, Läsgen und Wenig Lessen und den Gutsbezirken Groß Lessen und Läsgen (5 Gemeinden/
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Läsgen.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
25. 9. 1908
Eingliederung der Stadtgemeinde Crossen a. O. (teilweise)1 aus dem Landkreis Crossen a. O. in den Gutsbezirk Läsgen.
26. 5. 1916
Bestätigung der Ortsnamen Groß Lessen.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Seiffersholz (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Buchelsdorf in die Landgemeinde Groß Lessen.
1. 2. 1933
Der Amtsbezirk Läsgen umfaßt die Landgemeinden Groß Lessen, Läsgen und Wenig Lessen (3 Gemeinden).
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Läsgen umfaßt die Gemeinden Groß Lessen, Läsgen, Wenig Lessen (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Läsgen): | ||||
- | 18. | 4. | 1874: | Rittergutsbesitzer von Schierstädt in Läsgen für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1925: | Kantor Christ in Groß Lessen, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1930: | Landwirt Wilhelm Pollack in Wenig Lessen, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1935: | ? (vertretungsweise), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1 Wege- und 1 Wasserparzelle, Gemarkung Crossen-Oderwald. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 52,9450 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke/Polizeidistrikt | Grünberg i. Schles. | Niederschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 28. 10. 2011.