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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
18. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Buchelsdorf Nr. 6 aus den Landgemeinden Buchelsdorf, Heinrichau, Lättnitz und Schloin und den Gutsbezirken Buchelsdorf, Lättnitz und Schloin (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst mitverwaltet vom Amtsvorsteher in Schweinitz III.
Bildung des Amtsbezirks Drehnow Nr. 7 aus den Landgemeinden Drehnow und Seiffersholz und den Gutsbezirken Drehnow und Seiffersholz (4 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Drehnow.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
1. 4. 1923
Eingliederung des Gutsbezirks Schloin in die Landgemeinde Schloin.
?
Umbenennung
3. 4. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Schlesisch Drehnow (teilweise)2 in die Landgemeinde Schlesisch Drehnow.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Seiffersholz (teilweise)4 in die Landgemeinde Groß Lessen im Amtsbezirk Läsgen.
1. 7. 1930
Auflösung des Amtsbezirks Schlesisch Drehnow;
Eingliederung der Landgemeinden Schlesisch Drehnow und Seiffersholz in den Amtsbezirk Buchelsdorf.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Seiffersholz (teilweise)5 in die Gemeinde Schloin.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Buchelsdorf umfaßt die Gemeinden Buchelsdorf, Lättnitz, Schlesisch Drehnow, Schloin und Seiffersholz (5 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Buchelsdorf): | ||||
- | 18. | 4. | 1874: | Rittergutsbesitzer, Landschaftsdirektor und Rittmeister a. D. von Pannewitz in Schweinitz III (kommissarisch?), |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1925: | Gemeindevorsteher, Landwirt Albinus Fiedler in Schloin, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1935: | Bauer Wilhelm Braune in Schloin, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Drehnow/Schlesisch Drehnow): | ||||
- | 18. | 4. | 1874: | Wirtschaftsinspektor Dehrmann in Drehnow für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1925: | Bäckermeister Schulz in Schlesisch Drehnow6. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 2,1691 ha. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 52,9450 ha. |
5 | 0,3420 ha. |
6 | Bis 30. 6. 1930?. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 27. 10. 2011.