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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
?
Bildung des neuen Amtsbezirks Wolfsdorf aus den Landgemeinden Geiersberg, Seiffenau und Wolfsdorf und den Gutsbezirken Geiersberg und Wolfsdorf, bisher Amtsbezirk Goldberg.
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
11. 5. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Goldberger Vorwerke (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Goldberg in die Landgemeinde Wolfsdorf.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
17. 10. 1928
Zusammenschluß und der Landgemeinde Seiffenau und der Landgemeinde Goldbergisch Hermsdorf und des Gutsbezirks Goldbergisch Hermsdorf im Amtsbezirk Goldbergisch Hermsdorf zur Landgemeinde Hermsdorf a. d. Katzbach.
1. 8. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Hermsdorf a. d. Katzbach (teilweise)4 in den Amtsbezirk Hermsdorf a. d. Katzbach.
1. 10. 1932
Der Amtsbezirk Wolfsdorf tritt zum neuen Kreis Goldberg.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Geiersberg5 in die Gemeinde Wolfsdorf.
1. 10. 1938
Eingliederung der Stadt Goldberg (teilweise)6 und der Gemeinde Prausnitz (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Prausnitz in die Gemeinde Wolfsdorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Wolfsdorf umfaßt die Gemeinde Wolfsdorf (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Wolfsdorf.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Wolfsdorf): | ||||
- | . | . | 1???: | ?, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 1 Besitzung. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | Ortsteil Seiffenau. |
5 | Einschließlich der Kolonie Neuländel. |
6 | 112,9490 ha. |
7 | 104,6820 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 6. 11. 2011.