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22. 6. 1857
Eingliederung des Gutsbezirks Kreibau (teilweise)1 in den Gutsbezirk Ober Kaiserswaldau.
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
1. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kreibau Nr. 11 im Kreis Goldberg-Haynau aus den Landgemeinden Kreibau, Nieder Wittgendorf, Ober Neu Wittgendorf und Tammendorf und den Gutsbezirken Kreibau, Nieder Wittgendorf und Ober Wittgendorf (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Ober Wittgendorf.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
5. 2. 1920
Eingliederung der Landgemeinde Tammendorf (teilweise)3 in den Gutsbezirk Altenlohm im Amtsbezirk Altenlohm.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Kreibau in die Landgemeinde Kreibau.
17. 10. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Nieder Wittgendorf und Ober Wittgendorf und des Gutsbezirks Nieder Wittgendorf zur neuen Landgemeinde Wittgendorf.
23. 10. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Altenlohm (teilweise)5 aus dem Amtsbezirk Altenlohm in die Landgemeinde Tammendorf.
22. 3. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Tammendorf (teilweise)6 in die Landgemeinde Reisicht im Amtsbezirk Reisicht.
1. 10. 1932
Der Amtsbezirk Kreibau tritt zum neuen Kreis Goldberg.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Kreibau (teilweise)7 in die Gemeinde Märzdorf im Amtsbezirk Steinsdorf.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kreibau umfaßt die Gemeinden Kreibau, Tammendorf und Wittgendorf (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Kreibau): | ||||
- | 1. | 2. | 1874: | Gutsbesitzer Fetter in Ober Wittgendorf für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 1 Acker- und Wiesenparzelle von 14 Morgen. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | Gut Tammendorf. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | 4,0000 ha. |
6 | 10 Parzellen. |
7 | 9,1806 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 31. 10. 2011.