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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
7. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Kauffung Nr. 7 im Kreis Schönau aus der Landgemeinde Kauffung und den Gutsbezirken Elbel-Kaufung, Heiland-Kauffung, Lest- und Stimpel-Kauffung, Nieder- und Lehngut-Kauffung, Niemitz-Kauffung, Stöckel-Kauffung und Tschirnhaus-Kauffung (8 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Heiland-Kauffung.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
1. 1. 1911
Eingliederung
1. 10. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Heiland Kauffung (teilweise)3 in die Landgemeinde Kauffung.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.
20. 8. 1926
Eingliederung des Gutsbezirks Heiland Kauffung (teilweise)5 in die Landgemeinde Kauffung.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19276.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke Heiland Kauffung, Lest Kauffung, Nieder Kauffung, Niemitz Kauffung und Stöckel Kauffung und der Gutsbezirke Rodeland und Seitendorf (Rest) aus dem Amtsbezirk Seitendorf in die Landgemeinde Kauffung.
30. 9. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Kauffung (teilweise)7 in die Landgemeinde Kammerswaldau im Amtsbezirk Kammerswaldau.
1. 10. 1932
Der Amtsbezirk Kauffung tritt zum neuen Kreis Goldberg.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Kauffung umfaßt die Gemeinde Kauffung (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Kauffung.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Kauffung): | ||||
- | 7. | 2. | 1874: | Kgl. Lieutenant a. D. und Rittergutspächter Hoßmann in Heiland-Kauffung für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 2,4770 ha, |
2 | 0,2159 ha. |
3 | 0,0573 ha. |
4 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
5 | 0,0832 ha. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
7 | Im Gemeindegebiet Kauffung liegende Wege- und Gewässerparzellen der Gemeinde Kammerswaldau von 0,0936 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 31. 10. 2011.