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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
1. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Bielau Nr. 15 im Kreis Goldberg-Haynau aus den Landgemeinden Nieder Hermsdorf H., Ober Hermsdorf H., Mittel Bielau, Nieder Bielau und Ober Bielau und den Gutsbezirken Nieder Hermsdorf H., Ober Hermsdorf H., Mittel Bielau, Nieder Bielau und Ober Bielau (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Ober Hermsdorf H.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
27. 9. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Göllschau (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Göllschau in die Landgemeinde Nieder Bielau.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
30. 9. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Mittel Bielau, Nieder Bielau und Ober Bielau und der Gutsbezirke Mittel Bielau, Nieder Bielau und Ober Bielau zur Landgemeinde Bielau.
17. 10. 1928
Zusammenschluß der Landgemeinden Nieder Hermsdorf und Ober Hermsdorf und der Gutsbezirke Haynauisch Nieder Hermsdorf und Haynauisch Ober Hermsdorf zur Landgemeinde Haynauisch Hermsdorf.
1. 10. 1932
Der Amtsbezirk Bielau tritt zum neuen Kreis Goldberg.
1. 1. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Michelsdorfer Vorwerke (teilweise)4 aus dem Amtsbezirk Haynau in die Landgemeinde Bielau.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Bielau umfaßt die Gemeinden Bielau und Haynauisch Hermsdorf (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Bielau): | ||||
- | 1. | 2. | 1874: | Premierlieutenant und Rittergutsbesitzer Weichsel in Ober Hermsdorf H. für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 5,2290 ha. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 24,8370 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 30. 10. 2011.