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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
21. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Zarkau Nr. 11 aus den Landgemeinden Beuthnig, Gurkau, Nieder Schrepau, Nieder Zarkau, Noswitz, Ober Schrepau, Ober Zarkau, Sieglitz, Weidisch und dem Gutsbezirk Nieder Zarkau (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Beuthnig.
?
Bildung des Amtsbezirks Beuthnig aus den Landgemeinden Beuthnig, Priedemost und Sieglitz, bisher Amtsbezirk Zarkau?.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Nieder Zarkau in die Landgemeinde Zarkau.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 12. 1934
Eingliederung der Landgemeinde Sieglitz aus dem Amtsbezirk Beuthnig in den Amtsbezirk Zarkau.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Gurkau und Sieglitz zur neuen Gemeinde Bismarckhöhe.
1. 11. 1937
Umbenennung der Gemeinde Schrepau in Schwarztal.
1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Beuthnig aus dem Amtsbezirk Beuthnig in die Gemeinde Schwarztal;
Zusammenschluß der Gemeinden Noßwitz, Weidisch und Zarkau zur Gemeinde Urstetten;
Umbenennung des Amtsbezirks Zarkau in Urstetten.
?
Eingliederung der Gemeinde Vorbrücken aus dem Amtsbezirk Beuthnig in den Amtsbezirk Urstetten.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Urstetten umfaßt die Gemeinden Bismarckhöhe, Schwarztal, Urstetten und Vorbrücken (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Zarkau/Urstetten): | ||||
- | 21. | 2. | 1874: | Freigutsbesitzer Kämper in Beuthnig für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 11. 2011.