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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
21. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Simbsen Nr. 26 aus den Landgemeinden Rietschütz, Schlabitzen und Simbsen und den Gutsbezirken Rietschütz, Schlabitzen und Simbsen (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wegnersau.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
15. 8. 1911
Bildung des Gutsbezirks Wegnersau1 aus der Landgemeinde Simbsen (teilweise)2 und dem Gutsbezirk Simbsen (teilweise)3 und dem Gutsbezirk Putschlau (teilweise)4 im Amtsbezirk Weißholz.
4. 11. 1911
Eingliederung des Gutsbezirks Simbsen (teilweise)5 in den Gutsbezirk Wegnershau.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19196.
20. 11. 1925
Eingliederung des Gutsbezirks Simbsen (teilweise)7 in die Landgemeinde Simbsen.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19278.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1934
Eingliederung der Landgemeinde Rostersdorf aus dem Amtsbezirk Würchland in den Amtsbezirk Simbsen.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Rietschütz und Schabitzen zur neuen Gemeinde Roggenfelde.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Simbsen umfaßt die Gemeinden Roggenfelde, Rostersdorf und Simbsen (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Simbsen): | ||||
- | 21. | 2. | 1874: | Kgl. Oberamtmann Derling in Wegnersau für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 309,9472 ha. |
2 | 4,9440 ha. |
3 | 304,7338 ha. |
4 | 0,2694 ha. |
5 | Örtlich innerhalb des Gutsbezirks Wegnershau liegende Wege- und Gewässerparzellen, insgesamt 7,0860 ha. |
6 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
7 | 1,0884 ha. |
8 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 11. 2011.