Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Glogau | Niederschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
21. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rauschwitz Nr. 12 aus den Landgemeinden Jätschau, Rauschwitz und Schmarsau (3 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vo Amtsvorsteher in Rauschwitz.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
20. 5. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Brostau (teilweise)2 aus dem Amtsbezirk Brostau in die Landgemeinde Rauschwitz.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
30. 11. 1936
Umbenennung der Gemeinde Schmarsau in Vogtshagen (Niederschlesien).
1. 4. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Jätschau und Vogtshagen (Niederschlesien) zur neuen Gemeinde Friedenshagen.
1. 11. 1937
Umbenennung der Gemeinde Rauschwitz in Rauschenbach.
7. 12. 1937
Umbenennung des Amtsbezirks Rauschwitz in Rauschenbach.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rauschenbach umfaßt die Gemeinden Friedenshagen und Rauschenbach (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Rauschwitz/Rauschenbach): | ||||
- | 21. | 2. | 1874: | Rentier Zedler in Rauschwitz für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 0,1851 ha. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Glogau | Niederschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 11. 2011.