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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
21. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Gramschütz Nr. 19 aus den Landgemeinden Gramschütz, Klein Schwein, Priedemost und Willschau und den Gutsbezirken Gramschütz, Klein Schwein und Willschau (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Gramschütz.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
22. 10. 1910
Eingliederung des Gutsbezirks Gramschütz (teilweise)1 in die Landgemeinde Gramschütz.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19192.
1. 11. 1923
Eingliederung des Gutsbezirks Klein Schwein (teilweise)3 in die Landgemeinde Willschau.
29. 12. 1924
Eingliederung der Landgemeinden
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
Umbenennung der Landgemeinde Willschau in Klein Schwein.
1. 2. 1933
Der Amtsbezirk Gramschütz umfaßt die Landgemeinden Gramschütz und Klein Schwein (2 Gemeinden).
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1934
Eingliederung der Landgemeinde Rettkau aus dem Amtsbezirk Groß Gräditz in den Amtsbezirk Gramschütz.
1. 11. 1934
Eingliederung der Landgemeinden Altwasser und Porschütz aus dem Amtsbezirk Groß Gräditz in den Amtsbezirk Gramschütz.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1938
Zusammenschluß der Gemeinden Altwasser und Porschütz zur Gemeinde Altwasser (Niederschles.).
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Gramschütz umfaßt die Gemeinden Altwasser (Niederschles.), Gramschütz, Klein Schwein und Rettkau (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Gramschütz): | ||||
- | 21. | 2. | 1874: | Kgl. Amtspächter und Lieutenant Metscher in Gramschütz für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 0,0351 ha. |
2 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
3 | 15,2055 ha. |
4 | 0,0740 ha. |
5 | 0,3405 ha. |
6 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 11. 2011.