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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
21. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Seppau Nr. 32 aus den Landgemeinden Dalkau, Groß Kauer, Gustau, Mangelwitz, Reihe, Samitz, Seppau und Weichnitz und den Gutsbezirken Dalkau, Groß Kauer, Gustau, Reihe, Samitz, Seppau und Weichnitz (15 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Seppau.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
27. 8 1924
Eingliederung der Landgemeinde Weichnitz (teilweise)2 in den Gutsbezirk Weichnitz;
Eingliederung des Gutsbezirks Weichnitz (teilweise)3 in die Landgemeinde Weichnitz.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19274.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 4. 1930
Eingliederung der Landgemeinden
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Dalkau, Großkauer und Seppau zur neuen Gemeinde Dalkau;
Zusammenschluß der Gemeinden Mangelwitz und Samitz zur neuen Gemeinde Buschacker.
13. 5. 1937
Umbenennung des Amtsbezirks Seppau in Dalkau.
1. 11. 1937
Umbenennung der Gemeinde Weichnitz in Henzegrund.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Dalkau umfaßt die Gemeinden Buschacker, Dalkau, Gustau und Henzegrund (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Seppau/Dalkau): | ||||
- | 21. | 2. | 1874: | Majoratsbesitzer und Erb-Oberlandesbaudirektor Graf von Schlabrendorf in Seppau für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | Bürgermeister Hans-Ulrich Lau-Henze in Henzegrund. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 4,2553 ha. |
3 | 5,0456 ha. |
4 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
5 | 0,3564 ha. |
6 | 0,3651 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 18. 11. 2011.