Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Glogau | Niederschlesien | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
21. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Klein Tschirne Nr. 34 aus den Landgemeinden Brieg, Doberwitz, Fröbel, Klein Tschirne, Kutschwitz und Weckelwitz und den Gutsbezirken Brieg, Doberwitz, Klein Tschirne und Kutschwitz (10 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Klein Tschirne.
5. 8. 1874
Zusammenschluß der Landgemeinden Kutschwitz und Weckelwitz zur Landgemeinde Weckelwitz.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
26. 5. 1916
Bestätigung der Ortsnamen Klein Tschirne.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19272.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 10. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Klein Tschirne (teilweise)3 in die Landgemeinde Doberwitz.
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
18. 2. 1936
Umbenennung der Gemeinde Klein Tschirne in Alteichen.
1. 4. 1937
Zusammenschluß der Gemeinden Doberwitz und Weckelwitz zur neuen Gemeinde Gutendorf (Niederschles.).
13. 5. 1937
Umbenennung des Amtsbezirks Klein Tschirne in Alteichen.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Alteichen umfaßt die Gemeinden Alteichen, Brieg, Fröbel und Gutendorf (Niederschles.) (4 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Klein Tschirne/Alteichen): | ||||
- | 21. | 2. | 1874: | Oberlieutenant a. D. Freiherr von Buddenbrock in Klein Tschirne für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert. Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
3 | 0,1541 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Glogau | Niederschlesien | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 17. 11. 2011.