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Amtsbezirk Rathen

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

27. 3. 1874
Bildung des Amtsbezirks Rathen Nr. 4 im Kreis Neurode aus den Landgemeinden Nieder Rathen, Ober Rathen und dem Gutsbezirk Nieder Rathen (3 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Nieder Rathen.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Niederrathen (teilweise) in die Landgemeinde Niederrathen;
Eingliederung des Gutsbezirks Niederrathen (Rest) in die Landgemeinde Oberrathen.

1. 12. 1933
Eingliederung der Landgemeinde Oberrathen (teilweise)1 in die Stadtgemeinde Wünschelburg.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden;
Eingliederung der Gemeinde Niederrathen (teilweise)2 in die Gemeinde Oberrathen.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Rathen umfaßt die Gemeinden Niederrathen und Oberrathen (2 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 11. 2003.