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Amtsbezirk Niederhannsdorf

1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten:

28. 2. 1874
Bildung des Amtsbezirks Nieder Hannsdorf Nr. 23 im Kreis Glatz aus der Landgemeinde Nieder Hannsdorf und dem Gutsbezirk Nieder Hannsdorf (2 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Glatz.

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Umbenennung Nieder Hannsdorf in Niederhannsdorf.

1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.

1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.

9. 8. 1927
Eingliederung der Landgemeinde Niederhannsdorf (teilweise)1 in die Landgemeinde Steinwitz im Amtsbezirk Hassitz.

30. 9. 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Niederhannsdorf in die Landgemeinde Niederhannsdorf.

1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.

1. 4. 1938
Eingliederung der Gemeinde Niederhannsdorf (teilweise)2 in die Gemeinde Märzdorf im Amtsbezirk Eisersdorf.

1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Niederhannsdorf (teilweise)3 in die Stadt Glatz.

1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Niederhannsdorf umfaßt die Gemeinde Niederhannsdorf (1 Gemeinde).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Niederhannsdorf.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 10. 11. 2003.