Zurück zu:
| Tulln | Niederdonau | Leitseite |

 

Landkreis Tulln

13. 3. 1938
Die bisher österreichische Verwaltungsbezirk Tulln, Land Niederösterreich, tritt zum Deutschen Reich.
Sitz der Verwaltung ist die Stadtgemeinde Tulln.
Vorläufige Bezeichnung des Landes Niederösterreich als Landeshauptmannschaft Niederdonau1.

1. 10. 1938
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935 i. V. m. der Angleichungsverordnung des Reichsstatthalters (Österreichische Landesregierung) zur Deutschen Gemeindeordnung;
Umbenennung der:

15. 10. 1938
Bildung des neuen Verwaltungsbezirks Tulln aus den Gerichtsbezirken Kirchberg am Wagram und Tulln und der Gemeinde Kritzendorf (teilweise).
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Tulln.
Eingliederung:

1. 1. 1939
Umbenennung des Verwaltungsbezirks Tulln in Landkreis Tulln.

1. 5. 1939
Einführung des Gesetzes über den Aufbau der Verwaltung in der Ostmark vom 14. 4. 1939.
Auflösung des Landes Österreich;
Bildung des Reichsgaues Niederdonau aus der Landeshauptmannschaft Niederdonau.

1. 1. 1945
Der Landkreis Tulln2 im Reichsgau Niederdonau umfaßt 76 Gemeinden.
Sitz der Verwaltung ist die Stadt Tulln.





Zurück zu:
| Tulln | Niederdonau | Leitseite |

Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 - 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 12. 7. 2007.