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Amtsbezirk Wischwill-Dorf

10. 1. 1920
Der Amtsbezirk Wischwill-Dorf umfaßt die Landgemeinden Antgulbinnen, Antuppen, Baltupönen, Kallwehlen, Pagulbinnen und Wischwill (6 Gemeinden).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Wischwill.
Es gelten weiterhin

16. 2. 19201
Eingliederung der Landgemeinde Trappönen (Rest)2 in die Landgemeinde Wischwill.

10. 7. 1929
Eingliederung der Landgemeinde Kallwehlen (teilweise)3 in den Gutsbezirk Wischwill, Forst im Amtsbezirk Wischwill-Forst.

1. 9. 1937
Eingliederung der Landgemeinde Abschruten aus dem Amtsbezirk Schmalleningken-Forst in den Amtsbezirk Wischwill-Dorf.

1. 8. 1938
Eingliederung der Landgemeinde Kallwehlen (teilweise)4 in den Gutsbezirk Wischwill, Forst im Amtsbezirk Wischwill-Forst.

21. 3. 1939
Der Amtsbezirk Wischwill-Dorf umfaßt die Landgemeinden Abschruten, Antgulbinnen, Antuppen, Baltupönen, Kallwehlen, Pagulbinnen und Wischwill (7 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in Wischwill.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 3. 4. 2010.