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Übrige Gemeinden

1. 10. 1931
Eingliederung der Landgemeinde Amtsgebiet Strelitz und des Gutsbezirks Kalkhorst, Forst in in die Landeshauptstadt und den selbständigen Stadtbezirk Strelitz.

1. 4. 1934
Eingliederung der Landgemeinde Zierke in die Stadt und den selbständigen Stadtbezirk Neustrelitz.

5. 10. 1934
Eingliederung der Landgemeinden

16. 1. 1935
Eingliederung der Landgemeinden Neverin (teilweise)3 und Trollenhagen (teilweise)4 in die Stadt und den selbständigen Stadtbezirk Neubrandenburg.

19. 2. 1935
Eingliederung der Landgemeinden Pragsdorf (teilweise)5 und Warlin (teilweise)6 in die Landgemeinde Georgendorf.

30. 3. 1935
Bildung der Landgemeinden

aus den Enklaven Netzeband und Rossow.

1. 4. 1935
Eingliederung der Gemeinden Granzow (teilweise)7, Mirowdorf8 und Peetsch (teilweise)9 und des Gutsbezirks Mirow, Forst (teilweise)10 in die Stadt Mirow.

3. 4. 1935
Eingliederung der Gemeinden

1. 2. 1936
Eingliederung der Stadt Burg Stargard (teilweise)17 in die Gemeinde Quastenberg.
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1936 Eingliederung der Gemeinde Pragsdorf (teilweise)22 in die Gemeinde Georgendorf.
Eingliederung der Gutsgemeinden

1. 10. 1936
Eingliederung der Gemeinden

1. 4. 1937
Eingliederung der Gemeinde Wutschendorf in die Gemeinde Herzwolde.

22. 6. 1937
Eingliederung der Gemeinde Dabelow (teilweise)26 aus dem Kreis Stargard in die Gemeinde Rutenberg im Kreis Templin in der preußischen Provinz Brandenburg, Regierungsbezirk Potsdam.

1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde Peetsch (teilweise)in die Stadt Mirow.

1. 4. 1944
Eingliederung der Gemeinde Küsserow aus dem Landkreis Stargard in die Stadt und den selbständigen Stadtbezirk Neubrandenburg.



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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 5. 2011.