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selbständiger Stadtbezirk Neubrandenburg

14. 11. 1918?
Umbenennung des Großherzogtums Mecklenburg-Strelitz in Freistaat Mecklenburg-Strelitz.

?. ?. 1920
Einführung der Amts-, Städte- und Landgemeindeordnung vom 16. 2. 1920;
Bestätigung des selbständigen Stadtbezirkes Neubrandenburg.

10. 9. 1921
Eingliederung

24. 8. 1922
Eingliederung

6. 8. 1923
Eingliederung der Landgemeinde Broda (teilweise)5 aus dem Amt ? in die Stadt und den selbständigen Stadtbezirk Neubrandenburg.

9. 9. 1925
Eingliederung der Landgemeinde Broda (teilweise)6 aus dem Amt ? in die Stadt und den selbständigen Stadtbezirk Neubrandenburg.

2. 7. 1930
Eingliederung der Landgemeinde Broda (teilweise)7 aus dem Amt ? in die Stadt und den selbständigen Stadtbezirk Neubrandenburg.

22. 10. 1931
Eingliederung der Stadt und des selbständigen Stadtbezirks Neubrandenburg (teilweise)8 in die Landgemeinde Broda im Amt ?.

1. 1. 1934
Eingliederung des Landes Mecklenburg-Strelitz in das Land Mecklenburg-Schwerin;
Umbenennung des Landes Mecklenburg-Schwerin in Mecklenburg.

1. 2. 1934
Einführung im Strelitzer Landesteil:

Bestätigung des selbständigen Stadtbezirks Neubrandenburg.

1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Bestätigung des selbständigen Stadtbezirks Neubrandenburg.

1. 4. 1944
Eingliederung der Gemeinde Küsserow aus dem Landkreis Stargard in die Stadt und den selbständigen Stadtbezirk Neubrandenburg.

1. 1. 1945
Der selbständige Stadtbezirk Neubrandenburg10 im Land Mecklenburg umfaßt die Stadt Neubrandenburg (1 Gemeinde).





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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 5. 2011.