Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Weststernberg | Mark Brandenburg | Leitseite | |
1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
10. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Neuendorf Nr. 14 aus den Landgemeinden Drenzig, Neuendorf und Zohlow und den Gutsbezirken Drenzig, Domänenvorwerk, Neuendorf und Zohlow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Neuendorf.
13. 4. 1879
Eingliederung des Gutsbezirks Neuendorf (teilweise)1 in den Gutsbezirk Reppen, Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Reppen.
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Neuendorf Nr. 14 mit den Landgemeinden Drenzig, Neuendorf und Zohlow und den Gutsbezirken Drenzig, Neuendorf und Zohlow (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
31. 1. 1881
Eingliederung von Dorfauenparzellen2 in die Landgemeinde Drenzig.
3. 3. 1881
Eingliederung des Gutsbezirks Neuendorf (teilweise)3 in den Gutsbezirk Reppen, Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Reppen.
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19194.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19275.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1941
Eingliederung der Gemeinde Neuendorf (teilweise)8 in den Gutsbezirk Reppen, Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Reppen.
1. 10. 1942
Eingliederung der Gemeinde Neuendorf (teilweise)9 in den Gutsbezirk Reppen, Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Reppen.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Neuendorf umfaßt die Gemeinden Drenzig, Neuendorf und Zohlow (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Neuendorf): | ||||
- | 10. | 4. | 1874: | Kgl. Domänenpächter Stolle in Neuendorf für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | 0,0334 ha. |
2 | 77,8608 ha. |
3 | Das zwischen der Reppener Forst und dem Groß Lübbichower Weg belegene Grundstück von 52,7150 ha. |
4 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
5 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
6 | Ohne Wiesen an der Eilang mit insgesamt 25,5300 ha. |
7 | Wiesen an der Eilang mit insgesamt 25,5300 ha.. |
8 | 0,1785 ha. |
9 | 0,002 ha. |
Zurück zu: | Städte und Amtsbezirke | Weststernberg | Mark Brandenburg | Leitseite | |
Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 8. 10. 2018.