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1. 1. 1874
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872.
Es gelten
10. 4. 1874
Bildung des Amtsbezirks Groß Gandern Nr. 8 aus den Landgemeinden Bärschlauch, Döbbernitz, Groß Gandern und Leichholz und den Gutsbezirken Döbbernitz, Groß Gandern und Leichholz (7 Gemeinden/Gutsbezirke).
Er wird zunächst verwaltet vom Amtsvorsteher in Groß Gandern.
?
Eingliederung der Landgemeinde Bärschlauch in die Landgemeinde Leichholz..
10. 10. 1879
Endgültige Feststellung des Amtsbezirks Groß Gandern Nr. ? mit den Landgemeinden Döbbernitz, Groß Gandern und Leichholz und den Gutsbezirken Döbbernitz, Groß Gandern und Leichholz (6 Gemeinden/Gutsbezirke).
1. 4. 1881
Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. 3. 1881.
1. 4. 1892
Einführung der Landgemeindeordnung für die sieben östlichen Provinzen vom 3. 7. 1891.
6. 8. 1919
Einführung des Gesetzes betreffend vorläufige Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 18. 7. 19191.
5. 11. 1919
Eingliederung des Gutsbezirks Döbbernitz (teilweise)2 in die Landgemeinde Döbbernitz.
30. 12. 1927
Einführung des Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. 12. 19273.
1. Quartal 1928
Eingliederung des Gutsbezirks Leichholz (teilweise)4 in die Landgemeinde Leichholz.
30. 9. 1928
Eingliederung der Gutsbezirke
1. 1. 1934
Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. 12. 1933.
1. 4. 1935
Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935;
Umbenennung der Landgemeinden in Gemeinden.
1. 4. 1939
Eingliederung der Gemeinde Leichholz (teilweise)5 in die Gemeinde Koritten im Amtsbezirk Koritten, Landkreis Oststernberg.
1. 10. 1941
Eingliederung der Gemeinde Groß Gandern (teilweise)6 in die Gemeinde Bergen im Amtsbezirk Sandow.
1. 4. 1942
Eingliederung der Gemeinde Hildesheim (teilweise)7 aus dem Amtsbezirk Reichenwalde in die Gemeinde Döbbernitz.
1. 1. 1945
Der Amtsbezirk Groß Gandern umfaßt die Gemeinden Döbbernitz, Groß Gandern und Leichholz (3 Gemeinden).
Er wird zuletzt verwaltet vom Amtsvorsteher in ?.
Amtsvorsteher (Amtsbezirk Groß Gandern): | ||||
- | 10. | 4. | 1874: | Fürstlicher Gutspächter Matting in Groß Gandern für 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | 11. | 1907: | Domänenpächter Kreusler in Groß Gandernfür 6 Jahre, |
- | . | . | ?: | ?, |
- | . | . | 1945: | ?. |
Fußnoten: | |
1 | Danach wird das kommunale Wahlrecht demokratisiert; Die Amtsdauer der Amtsvorsteher (Stellvertreter) endigt mit dem 31. 10. 1919. Bis zum 31. 8. 1919 haben die Kreistage Neuwahlen der Amtsvorsteher (Stellvertreter) vorzunehmen. Die Amtsvorsteher (Stellvertreter) werden zukünftig ohne zeitliche Begrenzung der Amtszeit gewählt und vom Oberpräsidenten bestätigt. |
2 | 0,0920 ha. |
3 | Danach sind unter anderem die bestehenden selbständigen Gutsbezirke aufzulösen. Bis zur Auflösung des einzelnen Gutsbezirks finden die für die Landgemeinden geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung, soweit sie nicht das Bestehen einer Gemeindevertretung (Gemeindeversammlung) zur Voraussetzung haben. |
4 | 1 Parzelle. |
5 | 0,8500 ha. |
6 | 0,0655 ha. |
7 | Unbewohnte Parzellen von 44,0800 ha. |
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Copyright für
Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945:
Rolf Jehke, Herdecke.
Zuletzt geändert am 9. 10. 2018.